Anwalt abgestraft
Man kann nicht sämtliche Bundesrichter in den Ausstand schicken mit der Begründung, das Verfahren der Spruchkörperbesetzung sei verfassungswidrig.
Dies sagt das Bundesgericht (BGer 1B_513/2017 vom 05.03.2018) unter Verweis auf seine bisherige Rechtsprechung und auferlegt die Verfahrenskosten dem Anwalt des Beschwerdeführers:
Das Bundesgericht hat im zur Publikation bestimmten Urteil 6B_1356/2016 vom 5. Januar 2018 E. 2 ausführlich dargelegt, dass die Besetzung des Spruchkörpers am Bundesgericht verfassungs- und konventionskonform geregelt ist. Es bestätigte damit seine Ausführungen im Urteil 1B_491/2016 vom 24. März 2017 E. 1.4. Insbesondere legte es dar, dass in Art. 40 BGerR sachliche Kriterien vorgesehen sind, welche der Abteilungspräsident bei der Besetzung des Spruchkörpers berücksichtigen muss, und dass eine weitere Objektivierung der Besetzung aufgrund der EDV-Applikation “CompCour” erfolgt, welche die weiteren mitwirkenden Richter automatisch bestimmt. Das Bundesgericht hat weiter aufgezeigt, dass weder die Bundesverfassung noch die EMRK verlangen, bei der Spruchkörperbesetzung jegliches Ermessen auszuschliessen. Die Kritik des Beschwerdeführers weckt keine Zweifel an der Richtigkeit dieser Darlegungen und bietet deshalb auch keinen Anlass, darauf zurückzukommen. Die Rüge der Verletzung von Art. 6 EMRK ist unbegründet, und der Spruchkörper ist in der dargestellten üblichen Weise zu besetzen (E. 2.3).
Wer versucht es als Nächster?
Mal eine Frage an die praktizierenden Rechtsanwälte hier: Können solche Prinzipienreitereien im Klienteninteresse sein (ausser man will den Fall vielleicht in die Verjährung retten)? Vielleicht hätte die abgelehnte Besetzung ja für den Klienten günstiger entschieden? In der Regel weiss man es aber wohl ja gar nicht, also wozu das Ganze?
Es kann gute Gründe für sowas geben. Hier kam das Bundesgericht zu einem anderen Schluss, freilich ohne zu wissen, welche Überlegungen hinter der “Verteidigungstaktik” standen. Ich weiss es auch nicht.
Was wären den gute Gründe? Mir sind schlicht keine ersichtlich.
Ein Auftrag des Klienten, eine Verzögerung des Verfahrens, Teil einer weitgefassten Verteidigungsstrategie, etc. etc.