Anwalt und Nationalrat wegen Rassendiskriminierung verurteilt

Das Bundesgericht bestätigt in Fünferbesetzung (BGer 6B_644/2020 vom 14.10.2020) die Verurteilung eines Anwaltskollegen und Nationalrats wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB). Zur Verurteilung führten Beiträge auf Twitter und auf seinem Facebook-Profil.