Anwalt und Nationalrat wegen Rassendiskriminierung verurteilt
Das Bundesgericht bestätigt in Fünferbesetzung (BGer 6B_644/2020 vom 14.10.2020) die Verurteilung eines Anwaltskollegen und Nationalrats wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB). Zur Verurteilung führten Beiträge auf Twitter und auf seinem Facebook-Profil.
Gemäss einem Artikel im Tagesanzeiger handelt es sich um Jean-Luc Addor. Dieser ist nicht nur Nationalrat, Mitglied der SVP und Rechtsanwalt, sondern war früher Gerichtsschreiber (greffier) am Bezirksgericht Entremont und dann Untersuchungsrichter (juge d’instruction) der Region Valais central. Ich bin erstaunt, dass das auf strafprozess.ch nicht erwähnt wurde und, dass der Kommentar dazu auf strafprozess.ch zu diesem Urteil so kurz war,