Anwalt (vor) der ersten Stunde in der EU

Gemäss Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates über bestimmte Verfahrensrechte in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union hat jede verdächtige Person Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Aus Begründungserwägung 55: “Es ist wichtig, dass ein Verdächtiger bereits über Rechtsbeistand verfügt, bevor er Fragen beantwortet und etwas sagt, ohne die rechtlichen Konsequenzen zu kennen und dies später bereut.”