Anwaltsgeheimnis in den USA und in der Schweiz

Die neusten Entwicklungen um die Aufweichung des Anwaltsgeheimnis in den USA (Stichworte: Thompson Memorandum und dessen Nachfolger, das McNulty Memorandum; s. dazu meinen letzten Beitrag) können auf White Collar Crime Prof Blog verfolgt werden. Die Beiträge der letzten Wochen sind hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier abrufbar. Auch auf WSJ.com, dem Law Blog des Wall Street Journal, finden sich etliche Beiträge (s. hier, hier, hier und hier).

Während in den USA der Anwaltsverband ABA mit Hochdruck gegen die Entwicklungen arbeitet (vgl. die einstimmig verabschiedete Resolution 302B) und die Legislative Anhörungen dazu durchführt, wird das Thema in der Schweiz – soweit ersichtlich – nicht grundsätzlich geführt. Hier setzen sich höchstens einzelne grössere Anwaltskanzleien ein, denen es aber primär um den Schutz von Partikularinteressen zu gehen scheint (vgl. meinen Beitrag im Januar 2006 zur Frage des Anwaltsgeheimnisses bei Unternehmensjuristen). Möglicherweise wird die Frage nun neu lanciert im Zusammenhang mit der Zulassung von Anwaltsgesellschaften (vgl. dazu den online nur für Abonnenten verfügbaren Beitrag von Kollege RA Felix E. Egli in der NZZ vom 19.12.2006. S. 29).

Zu fordern ist allerdings die längst fällige Grundsatzdebatte, die der Schweizerische Anwaltsverband anstossen müsste. Nachdem der Ständerat eben erst das absolute Zeugnisverweigerungsrecht der Anwälte wegdebattiert hat, wäre es höchste Zeit, Gegensteuer zu geben.