Anwaltshonorare
Der Kanton Solothurn zahlt einem amtlichen Verteidiger CHF 180.00 pro Stunde. Der Kanton Genf zahlt einem Beschuldigten für seinen privaten Verteidiger mehr als das Doppelte (CHF 400.00 bis 450.00). Selbst der Einsatz eines Praktikanten wird in Genf besser entschädigt als derjenige eines amtlichen Anwalts in Solothurn (CHF 180.00 bis CHF 200.00 bzw. CHF 180.00; vgl. dazu BGer 6B_1026/2013 vom 10.06.2014).
Ein Wunder, dass es hier in Solothurn noch Anwältinnen und Anwälte gibt…
… vor allem solche, die noch als amtliche Verteidiger tätig sind – der tiefe Stundensatz ist ja nur ein Nachteil, ein anderer ist, dass normalerweise nicht der gesamte Aufwand vergütet wird.
@strafprozess in GR sind es CHF 200.-