Ao. Staatsanwältin ermittelt in der Bundesanwaltschaft
Der Bundesrat hat gemäss einer Medienmitteilung auf Strafanzeige hin eine ausserordentliche Staatsanwältin mit der Untersuchung möglicher Amtsgeheimnisverletzungen (Art. 320 StGB) rund um den Bericht der GPK-N über die Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes vom 5. September 2007 (vgl. meine früheren Beiträge zur Affäre Roschacher mit den entsprechenden Links). Bei der Ernannten handelt es sich um eine Untersuchungsrichterin des Kantons Bern. Aus der Medienmitteilung:
Da sich die Strafanzeige insbesondere gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft richtet, kann das Verfahren nicht von der Bundesanwaltschaft geführt werden. […]. Die Einsetzung von ausserordentlichen Verfahrensleitern in solchen Fallkonstellationen ist in der Strafverfolgung des Bundes oder der Kantone üblich. Dieser Schritt erfolgt, um die erhobenen Vorwürfe ohne jegliche Befangenheit abzuklären und um die völlige Unabhängigkeit der Untersuchung zu gewährleisten.
Selbstverständlich wird auch dieses Verfahren in aller Unabhängigkeit eingestellt werden. Der (private) Strafanzeiger wird es schon als Erfolg verbuchen können, wenn am Ende nicht gegen ihn selbst ermittelt wird.
DIE Sara Schödler Brawer, SP, Untersuchungsrichterin im Kanton Bern, Jahrgang 1975?
Per Google finde ich nur DIESE Frau Schödler. Insofern teile ich Ihre Prognose, hier ist nichts zu erwarten.
Nachtrag: Blöd, steht ja (fast) alles in der Medienmitteilung.
Naja, meine Prognose hatte mit der Person der Staatsanwältin nichts zu tun.
Ich kenne die erwähnte Untersuchungsrichterin nicht, aber allein aus dem Alter lässt sich nicht auf die Kompetenz und das Durchsetzungsvermögen schliessen – das Problem liegt wie von «kj» korrekt geschildert anderswo …
Aus der aktuellen «Weltwoche»: