ARNOLD ET MARTHALER c. SUISSE

Erneut verurteilt der EGMR die Schweiz wegen Verletzung von Art. 5 Ziff. 1 EMRK (EGMR, Arnold et Marthaler c. Suisse, 77686/16 et 76791/16, vom 19.12.2023). Das Bundesgericht hatte seinen EMRK-widrigen Entscheid noch als Grundsatzentscheid publiziert (BGE 142 I 121). Die beiden Beschwerdeführer waren im Vorfeld einer unbewilligten Demonstration am 1. Mai 2011 in Zürich polizeilich für die Dauer von sechs Stunden festgehalten worden.

Die Festnahme der Beschwerdeführer war gemäss einstimmig ergangenem Entscheid des EGMR unverhältnismässig. Beweismässig war nicht erstellt, dass die beiden im Begriff waren, sich strafbar zu machen. Hinzu kam, dass sie von den polizeilichen Einsatzkräften ohnehin daran gehindert worden wären, weshalb kein Grund für eine Festnahme von sechs Stunden bestand.

Gratuliere, @VGyoerffy!