Auch gefälschte Kontrollschilder sind Kontrollschilder
Wer kopierte Kontrollschilder aus Papier an seinem Wagen anbringt, fährt nicht ohne Kontrollschilder (Art. 96 Abs. 1 lit. a SVG), sondern verwendet gefälschte Kontrollschilder (Art. 97 Abs. 1 lit. f SVG). Das hat das Bundesgericht in einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid festgestellt (BGE 6B_784/2017 vom 15.11.2017).
Die Richter sind sowas von weltfremd… Es wird Täuschung konstruiert, wo ehrliche Absicht am Werk ist!
Und dann peng oben draus nochmals 3’000.- Verfahrenskosten!
Ich wüsste nicht, wie ich mit soviel Unrecht umgehen könnte!