Aufhebung des Zeugnisverweigerungsrechts?

Gemass Tagesanzeiger prüft der Kantonsrat des Kantons Zürich die Aufhebung des Zeugnisverweigerungsrechts im Ordnungsbussenverfahren. Der Initiant ist Gerichtsschreiber und Geschäftsleitungsmitglied am Bezirksgericht Zürich, was im Kanton Zürich kein Gewaltentrennungsproblem darstellt (Art. 42 KV). Seine Initiative finden Sie hier.

Das muss man sich mal vorstellen: Wer sich beispielsweise weigert, einen Familienangehörigen in einer Bussensache zu denunzieren, soll bei der angestrebten Änderung gemäss § 134 StPO ZH

nach fruchtloser Warnung vorläufig bis zu 24 Stunden in Verhaft gesetzt

und nach Androhung dem Strafrichter wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen überwiesen werden können.