Aufsicht über die Bundesanwaltschaft

Aus der Affäre Roschacher bleibt auf der sachlichen Ebene die Frage der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Dazu ist über das Wochenende bekannt geworden, dass BR Blocher am Mittwoch einen neuen Vorschlag im Bundesrat eingebracht hatte, der die Aufsicht beim Gesamtbundesrat vorschlägt (vgl. dazu NZZ).

Etliche Politiker und sogenannte Experten wie Thomas Fleiner (s. meinen früheren Beitrag) haben die ganze Diskussion am Begriff der Gewaltentrennung aufhängen wollen und immer wieder behauptet, diese sei schwerwiegend und auf eine den Rechtsstaat gefährdende Weise verletzt worden. Dass es hier höchstens am Rande um Gewaltentrennung gehen kann (s. meinen früheren Beitrag), haben sie hingegen übersehen.

Nachdem nun auch die NZZ langsam zur Besinnung zu kommen scheint, erscheint heute (endlich!) ein Gespräch mit Prof. Giovanni Biaggini (hier), der Ordnung in die Gewaltentrennungs-Scheindiskussion bringt:

Verfassungsrechtlich gesehen geht es – anders, als man heute oft hört – nicht um eine Frage der Gewaltenteilung. Wie aus der Gesetzgebung hervorgeht, ist die Bundesanwaltschaft Teil der Verwaltung, technisch gesprochen eine Einheit der dezentralen Bundesverwaltung. Sie gehört somit zur Exekutive, nicht zur Judikative. Die Bundesanwaltschaft und ihr Leiter haben allerdings eine besondere Stellung. Grund dafür ist die besondere Natur der zu erfüllenden Aufgabe.

Sehr wohl mit Gewaltentrennung zu tun hat aber die Tatsache, dass sich am Wochenende Mitglieder der parlamentarischen Gerichtskommission in die Diskussion eingeschaltet hat und eine Amtsenthebung des Präsidenten der Beschwerdekammer prüfen wollen. Ernst zu nehmen ist das freilich nicht, da es sachlich kaum zu begründen ist. Es geht um Wahlkampf und darum, den Anschluss an die Konnkurrenz nicht vollends verlieren zu wollen.

Dies ist kein Politblog, sondern ein Blog über Straf- und Strafprozessrecht. Die Affäre Roschacher hatte ich aufgenommen, weil ich gewisse Methoden der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft (m.E. illegaler Einsatz von “Vertrauenspersonen”, vgl. meinen früheren Beitrag) kritisieren wollte. Darüber spricht heute leider niemand mehr, obwohl der eigentliche Skandal am ehesten da zu suchen wäre.