Aufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwalt
Die Sonntagszeitung berichtet (kostenpflichtig) über eine Aufsichtsbeschwerde gegen einen Zürcher Staatsanwalt, der Anleger angeschrieben und auf suggestive Art gefragt haben soll, ob sie durch Transaktionen, die über die Bank Vontobel abgewickelt wurden, geschädigt fühlen. Auch von Amtsgeheimnisverletzung ist die Rede.
Auf der Suche nach Geschädigten, die sich nicht geschädigt fühlen, sind solche Untersuchungsmethoden doch längst normal. Einen ganz ähnlichen Fall hatten wir doch erst kürzlich auch im Kanton Solothurn (vgl. dazu meinen Beitrag). Über viele andere Fälle wird nicht berichtet.
Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung um mich gegen die Willkür des Staatsanwalts zu wehren? Wie gehe ich vor, wenn ich ein Ausstands Gesuch und/oder eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt stellen will?
Zu welchem Zeitpunkt sind diese Vorstösse einzureichen? Nach Ankündigung der Massnahme / nach Mitteilung / nach Gerichtstermin ?
Wie unterscheiden sich die 2 Interventionen und in welcher Situation ist was zu empfehlen.
Haben diese Interventionen überhaupt Chancen auf Erfolg?
Ihr Anwalt sollte das wissen. Das hier kann und will kein Rechtsauskunftsdienst sein.
Schön und gut! NUR, eine Krähe hackt bekanntlich der anderen kein Auge aus !
Der frühere Beiträg hätte mich interessiert, aber: Der führt nicht mehr dorthin, sondern zu einem fremden Blogeintrag…
Ich hatte den Blog mal gezügelt. Den alten Domainnamen hat sich ein Unternehmen geangelt, das nicht wirklich zum Thema passt. Mal schauen, was ich da machen kann.
Hier noch der richtige Link: http://www.strafprozess.ch/nee-fluchtling-freigesprochen/
Ja, das habe ich mir schon gedacht bei dem Eintrag.
Beim neuen Link sehe ich die Suche nach den Geschädigten nicht. Aufgrund des Blogdatums im veralteten Link habe ich nochmals gesucht. War es der da? http://www.strafprozess.ch/neue-kritik-an-der-staatsanwaltschaft/
Ja, der war es wohl, bin aber nicht mehr sicher.
Gestern schrieben Sie mir, ohne Namensangabe:
“Das haben Sie schon mal per e-mail geschrieben.”. – Ja doch, aber leider keine Antwort erhalten! – Koennten Sie dies bitte nachholen, samt Ihrer Anschrift, damit ich mich dazu aeussern kann?
Mit freundlichen Gruessen
Leon M. Braunschweig, zurzeit und bis 1. Juni 2023 in den USA.