Aufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwalt

Die Sonntagszeitung berichtet (kostenpflichtig) über eine Aufsichtsbeschwerde gegen einen Zürcher Staatsanwalt, der Anleger angeschrieben und auf suggestive Art gefragt haben soll, ob sie durch Transaktionen, die über die Bank Vontobel abgewickelt wurden, geschädigt fühlen. Auch von Amtsgeheimnisverletzung ist die Rede.

Auf der Suche nach Geschädigten, die sich nicht geschädigt fühlen, sind solche Untersuchungsmethoden doch längst normal. Einen ganz ähnlichen Fall hatten wir doch erst kürzlich auch im Kanton Solothurn (vgl. dazu meinen Beitrag). Über viele andere Fälle wird nicht berichtet.