Aus der verdeckten Ermittlung wird verdeckte Fahndung
Der Rechtskommission des Nationalrats geht die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur verdeckten Ermittlung zu weit. Gemäss Jusletter (kostenpflichtig) hat sie einen Vorentwurf ausgearbeitet. Danach
soll verdeckte Ermittlung nur dann vorliegen, wenn Angehörige der Polizei unter Verwendung erfundener Angaben aktiv zu Personen Kontakte knüpfen und ein Vertrauensverhältnis aufbauen, um besonders schwere Straftaten aufzuklären. Für die sogenannte verdeckte Fahndung, die weniger weit geht als verdeckte Ermittlung, will die Kommission eine eigene Grundlage schaffen. Die Kommission schickt die Vorschläge in die Vernehmlassung.
Die entsprechende Motion stammt von Prof. D. Jositsch, der das Straf- und Strafprozessrecht offenbar neu erfinden will. Dies jedenfalls mein Eindruck, wenn ich die Liste seiner Vorstösse anschaue.