Ausländerdiskriminierung bei der Strafzumessung

Jeder Strafverteidiger wird sich bei der Verteidigung eines Ausländers schon gefragt haben, ob das unverständliche Urteil möglicherweise auch auf sachfremde Gründe zurückzuführen ist. In einem Verfahren vor Bundesgericht (BGer 6B_605/2013 vom 13.01.2014) warf ein Beschwerdeführer dem Obergericht des Kantons Solothurn vor, es

habe ihn und seinen deutschen Mittäter C im Vergleich zu den beiden Schweizer Mittätern D und X in Verletzung von Art. 8 Abs. 1 und 2 BV sowie Art. 14 EMRK krass ungleich behandelt und als Ausländer diskriminiert. [Die Vorinstanz] habe offensichtlich ein präventives Warnsignal an den nördlichen Nachbarstaat abgeben wollen, um unliebsamen Deutschen eine Lektion zu erteilen und möglichen Straftätern aus diesem Lande vor Augen zu führen, dass Gesetzesverstösse in der Schweiz von der Justiz mit voller Härte angepackt werden (E. 2.1).

Den Ausgang der Beschwerde muss ich nicht erwähnen.