"Ausser einer beleidigten Beamtenseele kein Schaden"
Dies ist gemäss Solothurner Tagblatt der Kommentar des Bundeshaus-Journalisten der Weltwoche zu seinem Strafverfahren wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB). Der Journalist hat ein Strafmandat des Untesuchungsrichteramts Bern angefochten und muss sich nun vor dem Einzelrichter verantworten.
Veröffentlicht hatte er den ersten Vorentwurf BWIS II des fedpol (s. dazu meine ersten Beiträge zum Thema hier und hier und hier). Aus dem Beitrag des Solothurner Tagblatts:
In der Verwaltung konnte die undichte Stelle nicht ausfindig gemacht werden. Dafür wurde der Journalist angezeigt und vom Berner Untersuchungsrichter zu einer Busse von 600 Franken verurteilt.