Bankbesetzung in Lausanne illegal
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung der Klimaaktivisten, welche im Jahr 2018 eine Bank in Lausanne besetzt hatten, in einem Grundsatzentscheid (BGE 6B_1295/2020 vom 26.05.2021, Publikation in der AS vorgesehen). Ein gute Zusammenfassung findet sich in der Medienmitteilung.
Völlig unverständlich erscheint mir, dass sich die Klimaaktivisten auf Putativnotstand (Art. 13 StGB; irrige Vorstellung über das Bestehen einer unmittelbaren Gefahr) zu berufen versuchten.
Das Urteil ist inhaltlich völlig korrekt. Interessant finde ich, dass das Bundesgericht keine der Lehrmeinungen/Beiträge zu genau diesem Fall (bzw. dem vorhergehenden Urteil) zitiert, würden doch diese die Postion des Gerichts stützen.