Bankgeheimnis v. Anwaltsgeheimnis

Das Urteil des Einzelrichters des Bezirksgerichts Zürich in der Affäre Hildebrand (s. statt vieler NZZonline)  wirft spannende Fragen auf, die hoffentlich noch durch höhere Gerichte beantwortet werden. Bis heute ist mir bspw. nicht klar, wie man in der vorliegenden Konstellation (soweit sie bekannt ist) Gehilfe einer Bankgeheimnisverletzung werden kann. Spannend wäre auch die Frage, wie es sich mit dem Anwaltsgeheimnis verhält, wenn nur der Klient, nicht aber der Anwalt, von einem Mandatsverhältnis ausgeht. Diese Frage stellte sich im Verfahren wohl deshalb nicht, weil nur das Bankgeheimnis Gegenstand der Anklage war. Ob das richtig war?