Bankunterlagen nach Russland
Der Entscheid der Bundesanwaltschaft, Bankunterlagen rechtshilfeweise an die russischen Behörden zu übergeben, ist rechtskräftig. Eine dagegen geführte Beschwerde hat das Bundesgericht in einem heute ins Netz gestellten Entscheid abgewiesen (1A.6/2006 vom 15.05.2006).
Eine Kurzzusammenfassung findet sich in der NZZ.