Barnevik und Lindahl

Die Strafuntersuchung gegen die beiden ABB Pensionäre ist eingestellt worden. Anlass gab das Bekanntwerden der Altersbezüge der beiden ehemaligen Topmanager, die sich CHF 148 bzw. 85 Mio. zusichern liessen. Laut NZZ begründete die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich ihren Entscheid damit, dass eine strafrechtliche Handhabe fehle, sofern nicht formelle Vergehen wie «bilanzkosmetische Eingriffe» oder gar Veruntreuungen festzustellen sind.

Damit werden sicher wieder Forderungen nach neuen Straftatbeständen laut werden. Ich tippe auf eine Nationalrätin, die in hier kürzlich auch schon erwähnt wurde.