“Basel nazifrei”

Die “Basel nazifrei”-Demonstration vom 24. November 2018 wird die Justiz noch eine Weile beschäftigen. Die Medienberichterstattung unter Beteiligung von Richtern und ein Leck in der Justiz lassen die Strafgerichtspräsidenten auch aus Sicht des Bundesgerichts als befangen erscheinen (BGer 1B_254/2022 vom 14.12.2022). Das Bundesgericht hält den Sachverhalt, der fast interessanter ist als die Erwägungen, wie folgt fest:

A. 

Im Zusammenhang mit der (unbewilligten) “Basel nazifrei”-Demonstration vom 24. November 2018 waren am Strafgericht Basel-Stadt zahlreiche (nicht vereinigte) Verfahren wegen diverser Delikte hängig. Am 26. September 2020 erschien diesbezüglich in der “Basler Zeitung” (nachfolgend BaZ) ein Interview mit [A.B.], einem der amtierenden Strafgerichtspräsidenten. In einem Beitrag von “Schweiz Aktuell” des Schweizer Radio und Fernsehens (nachfolgend SRF) vom 13. Oktober 2020 wurde anschliessend davon berichtet, dass das in der BaZ erschienene Interview mit Gerichtspräsident [A.B.] “nach Absprache mit seinen Richterkollegen” erfolgt sei. Am 15. April 2021 erschien in der “Wochenzeitung” (nachfolgend WOZ) sodann ein Artikel über die zur Diskussion stehenden “Basel nazifrei”-Prozesse. Darin wurde unter Bezugnahme auf ein der Zeitung zugespieltes gerichtsinternes E-Mail eines namentlich nicht genannten (ordentlichen) Richters des Strafgerichts Basel-Stadt im Wesentlichen davon berichtet, es habe im Vorfeld der “Basel nazifrei”-Prozesse Absprachen zwischen den Strafgerichtspräsidenten gegeben, mit “linksextremen Demonstranten eine gewisse Schiene zu fahren”. 

B. 

Nach dem Erscheinen des SRF-Fernsehbeitrags sowie der Publikation des WOZ-Artikels stellten 16 der im Rahmen der “Basel nazifrei”-Prozesse beschuldigten Personen Ausstandsgesuche gegen die vorsitzenden Strafgerichtspräsidien bzw. das gesamte Strafgericht Basel-Stadt. Weiter beantragten sie, sämtliche “Basel nazifrei”-Verfahren seien an das Strafgericht Basel-Landschaft, eventualiter an das Strafgericht eines anderen Kantons abzutreten. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Einzelgericht, hat die 16 vorgenannten Ausstandsverfahren vereinigt und gemeinsam behandelt. Mit Entscheid vom 18. Februar 2022 hat das Appellationsgericht das von K. gegen Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann gerichtete Ausstandsgesuch gutgeheissen und alle weiteren Ausstandsgesuche abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist.