Bedingte aus Verwahrung entlassen
Das Bundesgericht weist den Kanton Zürich an, einen Mann bedingt aus der Verwahrung zu entlassen, den zwei Gutachter für nicht besonderes gefährlich hielten (BGer 6B_232/2011). Der Fall wurde gestern am Bundesgericht öffentlich verhandelt (vgl. dazu die Online-Berichterstattung des Tages-Anzeiger).
Dass die Entlassung nicht bereits durch die Verwaltung bzw. das Verwaltungsgericht verfügt worden war, kann wahrscheinlich nicht ohne die Angst der Vorinstanzen gewürdigt werden, für allfällige neue Delikte (mit-)verantwortlich gemacht zu werden. Diese scheint umgekehrt proportional zur “Höhe” der Instanz und zur örtlichen Distanz des Gerichts zu sein. Gut, dass in diesem Fall das Bundesgericht in Lausanne gereicht hat.