Befangene Untersuchungsrichterin
Das Bundesgericht stellt die Befangenheit einer Untersuchungsrichterin fest (BGer 1B_192/2010 vom 05.10.2010). Sie führte ein Strafverfahren wegen Verdachts der Vergewaltigung und eines gegen das Opfer wegen falscher Anschuldigung. Das erste Verfahren stellte sie ein, musste es auf Beschwerde hin aber wieder aufnehmen. Untersuchungshandlungen führte sie dann aber lediglich gegen das Opfer wegen falscher Anschuldigung, u.a. eine Hausdurchsuchung. Dazu das Bundesgericht:
Die Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens wegen Verdachts der falschen Anschuldigung setzt einen dringenden Tatverdacht voraus. Mit ihrem Vorgehen macht Y. deutlich, dass sie erhebliche Zweifel hegt, dass der von der Beschwerdeführerin erhobene Vergewaltigungsvorwurf der Wahrheit entspricht – nota bene, ohne die Beschwerdeführerin je persönlich als Auskunftsperson einvernommen zu haben. Die Befürchtung der Beschwerdeführerin, Y. werde das Untersuchungsverfahren gegen A. wegen Verdachts der Vergewaltigung nicht mit der erforderlichen Offenheit führen, erscheint damit begründet (E. 3.2.2).
Hehe, “nota bene, ohne die Beschwerdeführerin je persönlich als Auskunftsperson einvernommen zu haben” easy, scheint ja Standard zu sein alles ohne die Personen je gesehen und gehört zu haben zu entscheiden – ich kenne jedenfalls nichts anderes…
Hm, ich hatte mal in ner Strafanzeige gg Beamte (die zuerst durch die Anklagekammer des Obergerichts zugelassen werden muss) ein Ausstandsbegehren gegen die Präsidentin der Anklagekammer, Frau K., gestellt.
Dieses Ausstandsbegehren wurde von ihr selbst (!) abgewiesen. Ist das zulässig?
(Der Grund war, dass sie bereits 5 andere Anzeigen von mir “verboten” hatte).
Meine Anwältin meinte, eine Amtsperson könne eine Art Erklärung abgeben, dass sie nicht befangen sei.
Jetzt meine 2 Fragen:
1. Lief das alles korrekt ab so?
2. Darf ich, wenn mal angezeigt werde, auch eine Unschuldserklärung abgeben, was dann zur automatisch Einstellung des Verfahrens führt?
Euer Ich
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter über ein gegen ihn gerichtetes Ausstands- oder Ablehnungsbegehren selbst entscheiden kann. Die mir bekannten Prozessordnungen sehen sowas nicht vor.
Zwar sieht das so viel ich weiss keine Prozessordnung explizit vor. Aber zumindest das Obergericht des Kantons Zürich erachtet es als zulässig, wenn bei offensichtlich querulativen Ausstandbegehren der betroffene Richter selber darüber entscheided (anstatt den Fall ‘nach oben’ weiter zu reichen).
Interessant. Ich erachte diese Praxis auch bei Querulanten als fragwürdig, weil sie das Misstrauen der Querulanten zusätzlich fördert.
Das mag sein – aber stellen Sie sich vor, wie stark ein Prozess durch solche Ausstandsbegehren aufgebläht wird… und am Ende zahlt das der Steuerzahler!
Die Kosten trägt doch die unterlegene Partei, ausser natürlich bei UP, und die kann bei Aussichtslosigkeit ja verweigert werden. Abgesehen davon: ein paar Querulanten wird dieser Staat ja wohl noch ertragen dürfen und müssen.
Nun wird (aus meiner Sicht aus der Gerichtspraxis) jedoch viel zu wenig auf aussichtslos erkannt. Und viele unserer Querulanten sind gerichtsnotorisch “bedürftig” und erhalten UP und oft auch noch URB.
Aber nicht dass hier ein falscher Eindruck entsteht: Mein aufgezeigtes Vorgehen muss sich auf absolut eindeutige Fälle beschränken.
Hm, was ist denn ein Querulant?
Wenn jemand zB nach einer ungerechtfertigen Festnahme (wo nach 3 Jahren endlich die Einstellungsverfügung vorliegt) eine Strafanzeige wg Amtsmissbrauch/Freiheitsberaubung macht?
*Querulant* ist für mich wie Schizophrenie oder *gefährlich* oder im Internet auch *Troll* ein sehr allgemeines Stichwort, um jemandem die Glaubwürdigkeit zu nehmen.
In meinen Fällen ging es halt eben meist um Anzeigen gg Polizeibeamte, die mich zu Unrecht festnahmen (Wie spätere Einstellungsverfügungen in Verfahren gg mich und die zugesprochenen Entschädigungen und Genugtuungen belegen).
Dieselbe Richterin wies jede Anzeige ab, und auferlegte mir ab der 3.Anzeige je 700 CHF Verfahrensgebühr. (Man stelle sich vor: Es geht hier nicht um freigesprochene Polizisten, sondern um das Verbot, überhaupt eine UNtersuchung zu eröffnen).
In 2 Fällen übrigens schrieb der Staatsanwalt in der Übweisungsverfügung (?), dass er gerne die Untersuchung eröffnen würde, da ausreichend Hinweise für eine strafbare Handlung vorlägen.
Antwort des Obergerichts: 2 mal 700 CHF Kosten auferlegt und Verfahren abgewiesen.
(Es kann sein, dass ich ein Querulant bin. Dann wäre aber ein leitender (!) Staatsanwaltschaft auch ein Querulant. Und nicht nur er.)
Ich biete hier jedem mitlesenden Jurist an, mit mir (zB in einem Restaurant) 2 exemplarische Fälle von mir anzuschauen. Bin für jede Meinung offen.
Übrigens was Simon schrieb, finde ich unverständlich:
“Das mag sein – aber stellen Sie sich vor, wie stark ein Prozess durch solche Ausstandsbegehren aufgebläht wird… und am Ende zahlt das der Steuerzahler!”
Ja, stellen Sie sich vor, wie Prozesse durch öffentliche Hauptverhandlungen aufgebläht werden! Und am Ende zahlt das der Steuerzahler!
Also nur noch schriftliche Verfahren!
Amtliche Verteidigung? Auch abschaffen! Mehrere Instanzen? Kollektivgerichte? Alles abschaffen.
Eine einzige Instanz, ohne Rechtsanwalt. Ein Einzelrichter entscheidet alle Verfahren künftig in einem rein schriftlichen Verfahren! Wir würden Millionen sparen!
Ist es das, worauf Sie hinaus wollen, Simon? Wenn nein, wo ist denn die Grenze, wenns um die Einschränkung von Verfahrensrechten zur Kosteneinsparung geht?
Querulanten sind m.E. nach Kämpfer die es wagen gegen Ungerechtigkeit, Willkür und Korruption anzugehen. In anderen Länder werden Querulanten erschossen oder weggesperrt, bei uns werden sie eben mit anderen Mitteln stillgelegt!
Keine Ahnung ob ich bereits als Querulant gelte, könnte aber sein wo mein Fall bereits über 3 Jahre läuft und immer noch alles hin und her geschoben wird anstatt die Sache endlich mal sauber zu erledigen.
Und kj hat recht, solches Vorgehen fördert das Misstrauen der Querulanten garantiert und bestätigt quasi die vermutete Korruption und Willkür.
Bei meiner speziellen Konstellation fördert solches Vorgehen sogar noch den Gedanken an Selbstjustiz, denn bei mir ist das Misstrauen ohnehin schon gross und quasi Bestandteil meiner Geschichte und Behörden sind bei mir Mittäter, wenn also einer dieser Behörde bei mir so vorgehen würde (ist bis jetzt zum Glück noch nicht vorgefallen) dann würde ich es so interpretieren, dass sich die Schuldigen durch Korruption, Willkür und Filz aus ihrer Verantwortung ziehen wollen, was bei mir automatisch einen Selbstjustizimpuls auslösen würde, der dazu führen könnte, dass ich die Täter dann selber richten werde, ja quasi muss, denn der Gerechtigkeit muss genüge getan werden!
Für mich ist der Gang ans Gericht quasi der zivilisierte Weg einen Konflikt aus dem Weg zu schaffen und Gerechtigkeit wieder herzustellen, es ist für mich nicht der ideale Weg, es ist quasi bereits ein Kompromiss, denn wenn es nach mir ginge würde ich die Täter am liebsten alle selber hinrichten. Deshalb mag es bei diesem Weg nichts mehr verleiden, es ist für mich bereits eine Gratwanderung, da darf nichts schiefgehen, vorallem darf es keinerlei Willkür oder unsaubere Machenschaften geben, es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass die Täter durch die zuständigen Behörden geschützt werden oder ähnliches.
Sonst bliebe mir nämlich nur noch den direkte Weg über die Selbstjustiz!
Die können also froh sein, ist es gelungen mich zu überzeugen, den zivilisierten Weg über Gerichte zu gehen, doch das ganze ist sehr empfindlich, weil bei mir ein Grundmisstrauen gegenüber jeglichen Behörden vorhanden ist.
Das ist halt wenn man bereits mit 9j von Behörden quasi im Stich gelassen und verraten wurde und die darauf erst noch alles vertuscht haben und sich heute aus der Affaire ziehen wollen.
Keine Ahnung ob die Gerichte und Richter sich darüber bewusst sind, wie brisant die Sache ist, hoffentlich sind sie es, denn wenn nicht und die Sache verdammt schief läuft, dann könnte Tschanun und co. geradezu lächerlich werden.
In diesem Zusammenhang finde ich den Film “Das Gesetz der Rache” verdammt gut, genauso sollte es laufen, wenn Behörden durch Korruption und Willkür echte Gerechtigkeit verhindern!