Befangenheit des Bundesgerichts?
In einem (nur) im Internet publizierten Entscheid des Bundesgerichts bestätigt das Bundesgericht seine Rechtsprechung, wonach das Gesamtgericht oder eine ihrer Kammern nicht abgelehnt werden können. Der Entscheid ist ohne Hintergrundinformationen kaum nachvollziehbar. Diese liefert fel. in der NZZ vom 27.09.2004.