Befreiungsschlag der Bundesanwaltschaft?
Der Bundesrat hat laut Mitteilung des EJPD einen ausserordentlichen Bundesanwalt mit der Führung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei betraut:
Im Rahmen eines von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahrens soll ein Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei für die Untersuchung wichtige Informationen verschwiegen haben. In der Folge reichte die Bundeskriminalpolizei gegen diesen Mitarbeiter Strafanzeige wegen Falschaussage (Art. 307 StGB) und Begünstigung (Art. 305 StGB) ein.
In welchem Verfahren sich der Bundespolizist strafbar gemacht haben soll, ist nicht bekannt.
(s. auch die Berichterstattung der NZZ)