Begründung im Fall Turina / Quellenschutz
Das Bundesgericht hat das zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil (6P.45/2006 vom 11.05.2006) im Fall Turina / Quellenschutz ins Netz gestellt. Erste Berichte finden sich in Tagi und NZZ (s. meinen letzten Beitrag dazu).