Begünstigung?

Im Kanton Solothurn werden im Ausland wohnende mutmassliche Verkehrssünder bei Bussen bis CHF 300.00 aus Kostengründen offenbar nicht verfolgt. Gegen die für diese Praxis verantwortlichen Personen ist Strafanzeige wegen Verdachts der Begünstigung eingereicht worden. Der zuständige Untersuchungsrichter hat offenbar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, dieses dann aber wieder eingestellt.

Gemäss heutiger Ausgabe der Solothurner Zeitung hat das Obergericht des Kantons Solothurn die Einstellungsverfügung des Untersuchungsrichters nun aufgehoben. Damit muss das Untersuchungsrichteramt das eingestellte Verfahren wieder aufnehmen und abklären, wer sich allenfalls der Begünstigung strafbar gemacht haben könnte. Ob der Fall trotz des Urteils des Obergerichts je an den zuständigen Richter überwiesen wird, darf bezweifelt werden.