Behinderte Prozesse
Es gibt Strafverfahren, bei denen sich die Strafbehörden darauf konzentrieren sollten, die Untersuchung auf die Ermittlung eines vertretbaren Einstellungsgrunds zu konzentrieren. Andernfalls kommt es so heraus, wie neulich am Bundesstrafgericht (BStGer SK.2018.54 vom 06.12.2018).
Die Anklage (aus nicht bekannten aber naheliegenden Gründen vertreten durch einen ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes) scheiterte aus mehreren Gründen bereits vor der Verhandlung am Anklagegrundsatz und die (notwendige) wirksame Verteidigung am Gesundheitszustand des Verteidigers.
Der Fall geht zurück an den ao. Staatsanwalt und verjährt nun weiter vor sich hin. womit sich ein weiteres Verfahrenshindernis ausbreitet.
„Die Anklage wird zur Verbesserung im Sinne der Erwägungen … zurückgewiesen“ – und zwar nicht nur aus EINEM Grund, sondern aus verschiedenen Gründen. So ziemlich die Höchststrafe für einen Ankläger/eine Anklägerin. Ok, bei einem Anfänger/einer Anfängerin im Amt mag man es beim ersten Mal noch knapp durchgehen lassen („hat halt Lehrgeld bezahlen müssen“ usw.). Bei erfahreneren Amtsinhabern/Amtsinhaberinnen geht das schon nicht mehr. Da führt Solches zu Aufsehen, hämischen Kommentaren, Anfragen im Parlamrnt, allenfalls auch konkreten Konsequenzen (z.B. Übertragung des Falles auf einen anderen Ankläger/eine andere Anklägerin). Auf Stufe Bundesanwaltschaft aber ist dies ein SKANDAL. Auf dieser Stufe darf und muss man absolut professionelles Vorgehen erwarten. Aber nichts da. Taten aus den Jahren 2005 – 2010 kommen im Jahre 2018 zur Anklage. Diese wird durch einen unbedarften, offenbar wenig beschäftigten Anwalt aus der Provinz vertreten. Nächstens droht die Verjährung. Unglaublich. Zumal dies – leider, leider – kein Einzelfall ist. Verantwortlich ? In erster Linie natürlich der Herr Bundesanwalt, der schon verschiedentlich durch Führungsschwäche aufgefallen ist und seine Prioritäten offenbar anderswo sieht (z.B. Treffen mit irgendwelchen Fussballfunktionären). Ach ja, und dann gäbe es ja noch eine sog. Aufsichtsbehörde (Oberholzer [Präsident], Augsburger-Bucheli, Heimgartner, Uster, Grädel, Erez, 1 Vakanz). Aber diese befasst sich, wie aus ihren Jahresberichten hervorgeht, eher mit Nebensächlichkeiten und nicht mit offenkundigen Misständen. Ok, ab 1.1.2919 hat H.P. Uster das Präsidium inne, zwar nicht in erster Linie Jurist, aber immerhin Politiker mit Führungserfahrung (RR Kanton ZG). Vielleicht vielleicht schaut er ja mal etwas genauer hin. Es wäre zu wünschen und zu hoffen.