Behinderte Prozesse

Es gibt Strafverfahren, bei denen sich die Strafbehörden darauf konzentrieren sollten, die Untersuchung auf die Ermittlung eines vertretbaren Einstellungsgrunds zu konzentrieren. Andernfalls kommt es so heraus, wie neulich am Bundesstrafgericht (BStGer SK.2018.54 vom 06.12.2018).

Die Anklage (aus nicht bekannten aber naheliegenden Gründen vertreten durch einen ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes) scheiterte aus mehreren Gründen bereits vor der Verhandlung am Anklagegrundsatz und die (notwendige) wirksame Verteidigung am Gesundheitszustand des Verteidigers.

Der Fall geht zurück an den ao. Staatsanwalt und verjährt nun weiter vor sich hin. womit sich ein weiteres Verfahrenshindernis ausbreitet.