Behördlich missbrauchte Corona-Massnahmen
Auf VERWALTUNGSSTRAFRECHT.CH besprechen Maria Ingold und Friedrich Frank einen aktuellen Entsiegelungsentscheid des Bundesstrafgerichts (BStGer BE.2020.12 vom 18.08.2020). Ihre Kritik kann ich nur unterstreichen.
Der Fall ist aber nicht nur siegelungsrechtlich interessant. Er zeigt auch, welche Rolle das “Corona-Strafrecht” mittlerweile bereits regelmässig spielt, um Beweise zu finden, die mit Corona überhaupt nichts zu tun haben. Die Grundlagen für Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19-Verordnung 2) werden vorgeschoben, um nach Beweisen zu fischen, die mit Corona nichts zu tun haben. Nicht nur im Kanton Aargau ist das eigentliche Ziel der Begehung/Durchsuchung von Lokalen der Zufallsfund. Gespannt warte ich auf den ersten Fall, in dem die Auswertung der Covid-App strafprozessual genutzt wird.
Big Brother is watching you….