Behördliche Unschuld unlegal konstruiert?

Ein Beschwerdeführer trug vor Bundesgericht vor, die Vorinstanz praktiziere

im Zusammenhang mit behördlichen Sachen das Ignorieren und Umgehen von eingereichten realitätsbedingten Fakten und Beweismitteln, um so die behördliche Unschuld im Zusammenhang mit behördlichen Sachen unlegal zu konstruieren, was resultierend zu solchen Urteilen führt.

Das Bundesgericht tritt nicht ein (BGer 6B_309/2009 vom 20.04.2009).