Behring bläst zum Gegenangriff
Nachdem sich Dieter Behring bisher darauf konzentriert hatte, seine Verteidigung in den Medien zu betreiben, hat er nun offenbar zum Gegenangriff geblasen. Laut einem Artikel im Tages-Anzeiger hat er Strafanzeige wegen Urkundenfälschung eingereicht. Die Anzeige soll sich gegen einen Beamten der Bundeskriminalpolizei, einen Bundesanwalt (recte wohl gegen einen Staatsanwalt des Bundes) und unbekannte Täterschaft richten.
Kurze Prognose gefällig? Das Verfahren gegen die Strafverfolger wird natürlich eingeleitet, denn man nimmt Vorwürfe gegen Strafverfolgungsbehörden sehr ernst in unserem Rechtsstaat. Es wird sich aber sehr rasch zeigen, dass strafbare Handlungen nicht belegt werden können, womit das Verfahren dann mit einem rechtsstaatlichen Aufatmer wieder eingestellt wird. Dann aber stellt sich die Frage, ob nicht die Strafanzeige selbst eine strafbare Handlung darstellen könnte. Dies wird man dann in einem neuerlichen Verfahren prüfen, u.a. mit der Folge, dass alle Beteiligten – mit Ausnahme des armen Behring – aus dem Verfahren ausscheiden werden. Nach ca. zwei Jahren werden sich ein neuer Staatsanwalt und neue Verteidiger ins Dossier eingearbeitet haben, womit dann die ursprüngliche Untersuchung gegen Dieter Behring weitergeführt und kurz vor Eintritt der Verjährung nach Bellinzona überwiesen werden kann.