Behring c. Bundesstaatsanwaltschaft

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat einen der profiliertesten Staatsanwälte der Schweiz damit beauftragt, die Strafanzeige von Dieter Behring gegen den Bundesanwalt, seinen Stellvertreter und einen Staatsanwalt des Bundes zu prüfen (vgl. dazu die Medienmitteilung vom 09.08.2016).

Bevor eine Strafuntersuchung eröffnet werden kann, muss abgeklärt werden, ob überhaupt auf die Anzeige einzutreten ist. Falls ja, ist dann noch die Immunität des Bundesanwalts und seines Stellvertreters aufzuheben. Zuständig für diesen Entscheid sind die Eidgenössischen Räte. Das sagt eigentlich alles über die organisationsrechtliche Fehlkonstruktion rund um die Bundesanwaltschaft. Unter diesen Umständen kann man eigentlich nur hoffen, dass der eingesetzte Staatsanwalt eine Nichtanhandnahmeverfügung erlässt. Das würde es dem Parlament ermöglichen, die BA gesetzlich neu in die Verwaltung einzugliedern und das Land vor einer weiteren Peinlichkeit bewahren.