Beifahrer vorsätzlich getötet

Zu diesem Schluss kommt auch das Bundesgericht im Urteil vom 28.03.2006 (BGE 6S.114/2005). Darin weist der Kassationshof in Dreierbesetzung die Nichtigkeitsbeschwerde eines Rasers ab, der im Anschluss an ein Rennen einen Selbstunfall verursachte, bei dem sein Beifahrer ums Leben kam. Aus dem Entscheid:

Auch hier gilt, dass der Beschwerdeführer offensichtlich das Ziel, dem Kontrahenten und den Mitfahrern die eigene fahrerische Überlegenheit zu beweisen, höher bewertet hat als die eigene Sicherheit und diejenige seines Beifahrers. Der drohende schwere Unfall mit seinen Folgen waren ihm offensichtlich völlig gleichgültig (E. 5).