Berufsgeheimnisse erweitert
Am 1. Juli 2011 ist eine Änderung des StGB und der StPO in Kraft getreten. In die Kataloge der Berufsgeheimnisse (Art. 321 StGB und Art. 171 StPO) sind mit dem Patentanwaltsgesetz PAG neu auch diejenigen der Patentanwälte aufgenommen worden.