Berufungsanmeldung oder nicht?
Mit einem relativ umfangreich begründeten Urteil weist das Bundesgericht eine Laienbeschwerde ab (BGer 6B_1489/2022 vom 02.08.2023). Zu klären war, ob der Beschwerdeführer die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil rechtswirksam angemeldet hatte oder eben nicht. Den Sachverhalt stellt das Bundesgericht bzw. die Vorinstanz wie folgt dar:
Wie sich aus dem angefochtenen Beschluss und den Akten ergibt, wandte sich der Beschwerdeführer nach Zustellung des Urteilsdispositivs am 9. September 2022 mit E-Mail vom 12. September 2022 an das Bezirksgericht Horgen und erklärte wörtlich: “Ein Urteil ohne Begründung ist kein rechtmässiges Urteil! Das Urteil ist dann unbegründet! Ich fordere Sie auf, mir ein begründetes Urteil zuzusenden”. Die Vorinstanz stellt fest, dass sich dieser E-Mail-Eingabe vom 12. September 2022 keine Anmeldung einer Berufung entnehmen lasse. Der Beschwerdeführer habe damit vielmehr nur eine Begründung des Urteils verlangt, ohne Berufung anzumelden (Beschluss S. 4) [E. 4.1].
Damit wäre die Sache ja an sich klar. Hinzu kommt nun aber, dass der Beschwerdeführer Kontakt mit dem Gericht hatte (Mail und Telefon) und sich auf den Vertrauensgrundsatz berief. Das liess das Bundesgericht aber nicht gelten:
Er macht insofern geltend, der Gerichtsschreiber des Bezirksgerichts Horgen habe ihm ca. am 12. September 2022 telefonisch erläutert, sein Antrag auf Urteilsbegründung werde vom Bezirksgericht als Berufungsanmeldung “gewertet” (…). Er habe ihm auch sein Unverständnis darüber ausgedrückt, dass man ohne Kenntnis der Begründung eines Urteils Berufung anmelden müsse (…). Die mündliche Besprechung mit dem Gerichtsschreiber sei so zu interpretieren, dass er das rechtliche Erfordernis einer Berufungsanmeldung erfüllt habe und dies jedenfalls vom Gerichtsschreiber so formuliert worden sei (Beschwerde S. 3 und 5) [E. 4.2].
Diese Behauptungen stellen zwar unbeachtliche Noven dar, das Bundesgericht geht aber dennoch darauf ein:
Zudem sprechen die Akten – bei summarischer Durchsicht – gegen das vom Beschwerdeführer Behauptete bzw. legen gar das Gegenteil nahe. So ist das angebliche ca. am 12. September 2022 geführte Telefonat in den Akten nicht vermerkt, obwohl der referenzierte Gerichtsschreiber des Bezirksgerichts Horgen einen früheren telefonischen Kontakt mit dem Beschwerdeführer explizit mit einer Notiz dokumentiert hat. Überdies hat der fragliche Gerichtsschreiber in einer elektronischen Nachricht vom 12. September 2022 neben der Eingangsbestätigung zuhanden des Beschwerdeführers ausdrücklich auch festgehalten, er verlange mit seiner Eingabe eine Begründung des Urteils. Dasselbe ergibt sich ohne Weiteres auch aus dem schriftlich begründeten Urteil des Bezirksgerichts Horgen (vgl. kantonale Akten, act. 35 und act. 37) [E. 4.2].
Ohne all die Fallstricke zu kennen, sollte man es einfach lassen. Macht Franken Zweitausend.
Wenn die Rechtsfindung – und Anwendung(!) nur eine genau berechenbare Angelegenheit wie Mathematik wäre ! Stattdessen: Hin und her argumentieren, wobei nur schon die Frage, welchen Wert ein Argument inhaltlich hat der Interpretation unterliegt! Jedesmal befindet irgendein anderes Gremium (oder auch nur ein einzelner Sachbearbeiter, zum Beispiel auf irgendeinem Amt) darüber und gewichtet alles ganz anders… nimmt aber für sich den Anspruch heraus, Unsummen Geld zu kosten, Schreibgebühren, Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, Prozesskosten … um das Ganze dann auch noch mit der hochgeschraubten Attitude abzuschließen: “Das war’s jetzt, so ist es entschieden, das ist jetzt Recht (oder gerecht)”. Ob es das wirklich ist, bemisst sich eigentlich nur noch an sachfremden Kriterien: ob irgendein “Detail” ging vergessen, das zwar mitgemeint, aber nicht erwähnt oder notiert wurde, ob der Instanzenzug ausgeschöpft, Fristen abgelaufen, oder den Klägern das Geld fürs weitere Prozessieren ausgegangen ist. Und unzählige Male kommt es vor, dass wegen irgendeiner Schludrigkeit Unterlagen “verschwinden”, ein Beweis nicht mehr vorhanden oder der Sachverhalt gar nie vollständig erfasst wurde.
Mag sein, dass einer “vom Fach”, Jurist oder Anwalt einige der Fallen kennt, von denen der rechtsuchende Durchschnittsbürger auf dem Weg durch den Justizdschungel nichts ahnt, aber ob das Endresultat dann wirklich sachdienlich und gerecht ist ?! Ich melde mal Zweifel an.
@M.B.M.: Juristisch ist der Entscheid nicht zu beanstanden. Ob unsere gesetzlichen Regeln sachdienlich sind, wage ich auch zu bezweifeln. Zu viele Regeln dienen allein den Behörden. Das kann man tatsächlich hinterfragen.
Justiz kann nur so gut sein wie die Personen die dort arbeiten. Wenn ich als Litauer schon ständig irgendwelche Mängel ( Begründungen unlogisch, manchmal den Naturgesetzen widersprochen, dann auch noch Fehler im Text) in den Rechtsprechung ihrer Gerichte erkennen, dann kann man davon ausgehen das es nicht sehr gut um ihr Personal steht. Das kann man wunderbar mit alten Urteilen von vor 30 oder 40 Jahren erkennen. Eine andere Sache ist die Arbeitsfaulheit an ihrem Bundesgericht. In der Regel entwirft ein “Gerichtsschreiber” ein Urteil und schickt es dann den ein einzelnen Richtern senden und diese dann nur sehr selten sich einmal treffen um eine Urteilsberatung zu machen. Solche Arbeitsleistung hatten wir in den 80er Jahren auch an unseren Gerichten in der UdSSR und war einer der Gründe (keinen wirklichen Rechtschutz) wieso wir uns von der Bude verabschieden wollten…..
Die Folge, in den 90er und sogar in den 0er Jahren wurde bei uns bei der Transformation von Autokratie zum Rechtstaat manchmal Schweizer Recht und PRaxis herangezogen. Heute macht das kein Gelehrter oder Parlamentarier mehr.
Schade nur das viele Anwälte in der Schweiz solch ein System auch noch unterstützen, weshalb die Schweiz Bill Browder dankbar seien sollte das die US Helsiki-Kommision die Schweiz mit korrupter Justiz benannnte«Die Schweiz ist im Ukrainekrieg ein Teil des Problems»: Aktivist Bill Browder erklärt, warum wir US-Hilfe nötig hätten … sollten Sie einmal im Net suchen.
Dann noch… “Gerichtspräsident Kanton Grau-Bündin fälscht Urteil”… das findet man in Google und wird dann weder von Presse noch Staat publik gemacht wie die Sache weiterging… Ne, wir haben es hier echt besser mit dem Rechtschutz