Beschäftigungstherapie zum zweiten
Wenn die Bundesanwaltschaft gegen eine Verfügung des eidg. Untersuchungsrichters Beschwerde führt, kann es so enden. Hauptsache, das Bundesstrafgericht ist ausgelastet.
Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Wenn die Bundesanwaltschaft gegen eine Verfügung des eidg. Untersuchungsrichters Beschwerde führt, kann es so enden. Hauptsache, das Bundesstrafgericht ist ausgelastet.