Beschlagnahmefreie Verteidigerkorrespondenz
Das Bundesgericht heisst eine Entsiegelungsbeschwerde gegen einen Entscheid des Bundesstrafgerichts teilweise gut und schützt damit die Korrespondenz zwischen Anwalt und Verteidiger (BGer 1B_212/2010 vom 22.09.2010):
In ihrer Vernehmlassung macht die Vorinstanz geltend, bei den vom Beschwerdeführer als geheimnisgeschützt bezeichneten E-Mails (Dateien “eins.pst” und “zwei.pst” gemäss Beschwerdebeilage 4) handle es sich nicht um Strafverteidigerkorrespondenz, sondern um Klientendoppel von Korrespondenz der Anwälte mit der Bundesanwaltschaft, an Gerichte oder andere Dritte, namentlich an die Presse. Der Beschwerdeführer wendet ein, mit den fraglichen E-Mails hätten seine Anwälte ihn über die im Zusammenhang mit der Verteidigung erfolgten Abklärungen und Kontakte mit Dritten informiert. In den anwaltlichen Begleittexten zu den Klientendoppeln befänden sich zudem “geheimnisgeschützte Kommentare, Ergänzungen und Bemerkungen des Verteidigers bzw. des Beschwerdeführers”. Diese Sachdarstellung wird weder von der Bundesanwaltschaft noch von der Vorinstanz, die am 18. August 2010 je eine Kopie der Replik des Beschwerdeführers zugestellt erhielten, bestritten. Bei dieser Sachlage sind die in der Beschwerdebeilage 4 aufgelisteten 50 elektronischen Dokumente (gemäss Art. 69 Abs. 1 i.V.m.i.V.m. Art. 77 BStP) zusätzlich von der Entsiegelung auszunehmen (E. 4.4).
Wenn das alles so klar ist, versteht man den angefochtenen Entscheid in diesem Punkt nicht. Er betrifft übrigens eines der bekanntesten Verfahren der Bundesanwaltschaft und lässt ohne Weiteres den Schluss zu, dass sich die BA heillos verzettelt haben und der Entsiegelungsrichter am Rande der Verzweiflung sein muss. Seit Jahren wird um die Entsiegelung von Computerdateien gestritten, die erfahrungsgemäss kaum je etwas hergeben.
Wie versiegelt man eigentlich Computerdateien?
Man versiegelt die Datenträger.
Und wenn es keine Datenträger gibt? *lol*
dann beschlagnahmt man die “cloud”.
Ja genau daran hatte ich gedacht beim schreiben, doch diese Cloud ist eben meist nicht im eigenen Land, da dürfte es schwierig werden diese zu beschlagnahmen. Zudem finde ich es immer wieder ulkig, wenn man bei Computerdaten von beschlagnahmen spricht, da Daten ja keine physische Sachen und eigentlich quasi substanzlos sind und dann ergibt sich ja auch noch erst durch die richtige Anordnung überhaupt etwas.
Und eine beschlagnahme und Versiegelung von Computerdaten empfinde ich als ziemlich sinnlos, wo man doch gar nie sicher sein kann ob davon nicht womöglich hunderte Kopien existieren oder noch schlimmer ob sie womöglich auch noch manipuliert wurden.
Nur schon hier sieht man wie ulkig das teilweise läuft, es wurden zwei Dateien von Outlook beschlagnahmt die nun weil auch schützenswerte Emails darin enthalten auszunehmen sind. Heisst das nun, wenn in einer Emaildatenbank auch Emails an Anwälte enthalten sind, dann ist die ganze Datei geheimnisgeschützt?
Nun, wie auch immer, ich bevorzuge immer noch die Verschlüsselung der ganzen Festplatte und sämtlichem Internetverkehr, dann können die von mir aus beschlagnahmen was sie wollen und es kann einem ziemlich egal sein.