Beschlagnahmt und vernichtet
In etlichen Kantonen herrscht keine nachvollziehbare Kontrolle über beschlagnahmte oder eingezogene Gegenstände. Mitunter kommt es vor, dass sie einfach verschwinden oder – angeblich – irrtümlich vernichtet worden sind. Ein aktueller Fall aus dem Kanton BL musste nun vom Bundesgericht zum zweiten Mal beurteilt werden. Im Jahr 2015 hatte das Kantonsgericht BL im Rahmen seines Sachurteils die Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände angeordnet. Als der Verurteilte die Herausgabe dann geltend machte, ging das Chaos los.
Aus dem Sachverhalt des Entscheids BGer 6B_377/2020 vom 21.07.2021 (Fünferbesetzung):
Abklärungen des Kantonsgerichts bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Strafgericht sowie beim Fundbüro und Verwertungsdienst ergaben, dass die in den Jahren 2007 und 2008 beschlagnahmten Informatikmittel (…) sowie diverses Kitesurf-Material bei der Polizei bzw. beim Fundbüro und Verwertungsdienst abgeholt werden können. Die am 26. November 2008 beschlagnahmten Fahrzeuge (…) seien zwischenzeitlich vernichtet worden (Sachverhalt A.b.).
Nun machte der Berechtigte vor Kantonsgericht BL (wieso eigentlich vor diesem Gericht?) Schadenersatz geltend und eröffnete damit einen Streit gegen das Gericht um die Schadenshöhe. Die bereits angesprochene erste Runde hatte der Berechtigte noch teilweise gewonnen (BGer 6B_1462/2017 vom 08.08.2018). In der zweiten Runde scheiterte er – nach einem entsprechenden Vergleichsvorschlag des Kantonsgerichts BL – an der Festsetzung der Schadenhöhe durch das Gericht. Dieses konnte nämlich die Schadenshöhe praktischerweise gleich selbst festsetzen und anschliessend auch noch mit den selbst bestimmten Verfahrenskosten verrechnen, Vor Bundesgericht scheiterte der enteignete Eigentümer an der Willkürkognition.
Die Feststellung der Entstehung und des Ausmasses eines Schadens ist tatsächlicher Natur, weshalb das Bundesgericht die vorinstanzlichen Erwägungen hierzu lediglich auf Willkür prüfen kann (zur Publikation bestimmtes Urteil 4A_389/2020 vom 18. Mai 2021 E. 4) [E. 3.5.2].
Verstehe ich das richtig, beschlagnahmte Gegenstände aus dem Jahr 2007/08 hätten mit Rechtskraft des Entscheis aus dem Jahr Jahr 2015 zurück gegeben werden müssen, was nicht von Amtes wegen erfolgte und der Beschuldigte selber verlangte diese dann im Jahr 2017 zurück?
Ich verstehe nicht wieso diese Gegenstände nicht bereits früher zurückgegeben wurde vor allem weil diese als technische Gattungsware einem grossen Wertzerverfall unterlagen, dass der Betrag mit der offenen Forderung verrechnet werden konnte verstehe ich ebenfalls nicht, diese beiden Sachen stehen nicht im Kausalzusammenhang und das Kantonsgericht wird auch vom Betreibungsrecht nicht begünstigt.
Das mag vielleicht im Endeffekt alles logisch sein und der Beschuldigte kann auch froh sein, dass sämtliche Verfahrenskosten gedeckt sind ausser dieser hat durch das Verfahren noch weitere Schulden, dann bringt es ihm rein gar nichts und er wäre mit den Gegenständen besser bedient sofern noch funktionstüchtig.
Vielleicht hat es damit zu tun, dass es um Drogen geht, irgendwie ist es doch nicht logisch, wie können diese Gegenstände einfach verschwinden? Wen man ausser Betracht lässt, dass es um Drogendelikte geht, dann ist dass alles nicht koscher …
Hätte der Verteidiger, diese Gegenstände nicht bereits vor Jahren zurück verlangen müssen ich nehme ja nicht an, dass mit den E-Bikes Drogen über die Grenze geschmuggelt wurden … oder doch?
Ich verstehe nicht wieso man in der Schweiz immer von “Eigentum” und “Eigentumsschutz” , Bankengeheimnis und was auch immer die Rede ist wenn so lax mit Eigentum von Menschen umgegangen wird. Wenn man die Urteilsbanken so durchgeht ist die fraglose Vernichtung von Eigentum eher die Norm als die Ausnahme. Das kann man schon mit den Zuständen im späten Sozialismus in der UdSSR vergleichen. Scheinbar ist die Nichtratifizierung des 1. Zusatzprotokoll zur EMRK “Schutz von Eigentum” durch die Schweiz als einziges Land des Europarates neben Monacco kein Zufall. Siehe https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/europarat/emrk/erstes-zusatzprotokoll-emrk nicht von der Schweiz
Man kann es nur immer wieder sagen unser Verfassung (Notabene unser oberstes Gesetz) ist ein reine lächerlichkeit, Shame on you Schweiz, viel bla bla aber nicht mal die elementarsten Grundrecht wie das Recht auf Eigentum ist in diesem Land geschützt, und um was gehts am Schluss…ums Geld zahlen musste der ins Gefängnis ? Da Lob ich mir Nigeria, da drücke ich dem Bullen 300 Stutz in die Hand und die Sache ist erledigt, am Schluss läufts da aufs gleiche hinaus, es kostet halt einfach 300‘000 anstatt 300 weil noch 7 von diesem Blödsinn leben müssen.
Lex superior derogati legi inferiori hat in Hinblick auf unsere Verfassung auch null Bedeutung jede Verodnung hebelt das oberste Gesetz aus.
Selbst Hunde haben nach Tierschutzverodnung Art 17 eine höhere würde als Gefangene in Roadtrains in diesem Land
@John
Schweiz mit Nigeria zu vergleichen ist ein eher schlechtes Beispiel.
Wenn du da entführt wirst kommst du vermutlich mit 300 auch nicht weit … also wird es dann der Staat richten müssen ob dann Lösegeld für deine Befreiung oder für den Rücktransport deines Leichnams bezahlt wird, teuer wird es auf jeden Fall.
Wurde nicht eben wieder ein Schweizer in Nigeria entführt? Ich frage mich was Schweizer dort machen? Geschäftsreisende? Adrenalin-Touristen? Verwandtenbesuche?
Der Rücktransport des Leichnahms haben die meisten in der Krankenversicherung drin, da muss dann auch nix mehr bezahlt werden. Meine kann man verfaulen lassen da wo es dann passiert das ist mir auch egal, da bekomme ich ja nix mehr mit davon.
Ich rede hier ja auch von deliktischem Verhalten und staatlichen Eingriffen, bzw Massnahmen dagegen.
Und nicht Entführungen, welche Notabene auch andern Orts stattfinden, sogar in der Schweiz….mir persönlich wurde bisher noch nie etwas gestohlen weder auf der Weltreise noch sonst von einem kriminellen, im Gegenzug hat der kriminelle Staat sich schon masslos an meinem Eigentum bereichert, darum kämpfen lohnt sich nicht, das holt man sich einfach anderswo zurück….zb über die Sozialversicherungen….
@John
Betreffend Rückführung eines Leichnames in die Schweiz.
“Das EDA empfiehlt nachdrücklich, eine Reiseversicherung abzuschliessen, die die Kosten im Zusammenhang mit Rettung, medizinischer Behandlung, Repatriierung, Rückführung des Leichnams und Rechtsschutz übernimmt. Denn die Grundversicherung der Krankenkasse deckt solche Kosten im Ausland grösstenteils nicht ab.”
Inwiefer sich der kriminelle Staat “Schweiz” an Ihnen bereichert hat kann ich nicht mitreden, denke aber ohne Grund wird man eher selten Beschuldigter eines Strafverfahrens, das dieses aus dem Ruder laufen kann und zu massiven Kolaterlaschäden führen kann, da stimme ich Ihnen vorbehaltlos zu.
Soweit ich das sehe werden die Weichen bereits in der Untersuchung durch die StA gestellt, ganz einfach weil es menschelet mag Sie der Staatsanwalt nicht, sei es wegen dem Delikt selbst und/oder weil es einfach nicht passt, wird es ohne einen engagierten, kompetenten und respektierten Strafverteidiger schwer ein günstiges Urteil oder gar ein Freispruch rauszuholen.
Was mich persönlich überrascht ist wieviele Fällte von Ausländern vorwiegend aus der Türkei, Ex-Jugoslavien und dem Kosvo, die dazu häufig amtlich verteidigt werden, bis vor Bundesgericht gezogen werden und gar nicht mal selten Recht bekommen, was darauf hindeutet, dass es sich um erfahrene und kompetente Verteidiger handeln muss.
Es stellt sich also die Frage wie kommen Ausländer auf Staatskosten an diese Top-Verteidiger und wieso engagieren sich diese so konsequent für ihre meist sehr gewaltätige Klientel?
Es eine Abstimmung im Herbst kommen, die den illustren Titel trägt:
Grundrechte für Primaten.
Wahrscheinlich ist die Beteiligung von Stimmbürger mit Bezug zur Justiz besonders hoch, weil diese sich davon angesprochen fühlen. Also weniger von Grundrechten, als von Primaten.
Primaten sind die einzigen die Abstimmen, Volksbelustigung nenne ich die direkte Demokratie, ein Witz der Geschichte, ein Verfassungsgericht würde jedem einzelnen etwas nützen, in einer direkten Demokratie kann nur der etwas Bewegen der den nötigen Cash hat um die Massen zu bewegen. So einfach ist das, und der BR ist mit dem Abstimmungsbüchli sowieso immer in der Poleposition seinen Gusto bekannt zu machen.
Nur mal die Stories der Verdingkinder anschauen, das dies Unrecht war wusste man schon lange, aber Burgener mit seinem Cash und den Lobbiesten konnte etwas bewegen. Das ist die Schweiz, dumme Bauerntölpel die den Habsburgern hörig sind
@John mit Verlaub aber ohne Cash bewegt sich nirgends etwas.
Das Problem der Schweiz ist Intransparenz, unter den Teppich kehren sowie Obrigkeitshörigkeit und wenn dass alles einem nicht hilft, dann ab ins Puff wie die Recherchen zu „Pierin Vincenz“ und dessen Machenschaften allzu verdeutlichen.
Zustände wie man aus Brasilien oder Nigeria kennt und selbst die Hilfswerke – Stichwort „Haiti“ sind davor nicht gefeit.