Beschleunigungsgebot in den USA
Der sechste Verfassungszusatz der Verfassung der USA garantiert den “speedy trial”. Eine Verletzung dieser Garantie hat ein Appellationsgericht in US v. Ingram vom 25.04.2006 (No. 05-10866) festgestellt. Der Entscheid zeigt, nach welchen Kriterin in den USA eine Verletzung des Beschleunigungsgebots geprüft wird, wenn zwischen Straftat und Anklage zu viel Zeit verstreicht und der Beschuldigte dies nicht zu verantworten hat (hier reichten zwei Jahre).
Aus dem Entscheid können auch Argumente für entsprechende Rügen in der Schweiz gewonnen werden. Es ist allerdings zu bezweifeln, ob hier eine Verletzung ebenfalls zur Zurückweisung der Anklage führen könnte; nach bloss zwei Jahren jedenfalls mit Sicherheit nicht.