BGE zur Meldepflicht nach RTVG
In einem aufwändig begründeten Entscheid vom 6. Oktober 2004 bestätigt der Kassationhof in 5er-Besetzung den Freispruch eines vom BAKOM gebüssten Radio-/TV-Konsumenten, der seiner Meldepflicht nicht “formell richtig” nachgekommen war. Seiner Beschwerde gegen die durchgeführte Hausdurchsuchung war zuvor kein Erfolg beschieden (8G.3/2003). Dieser Entscheid ist leider nicht veröffentlicht, auch nicht im Internet.