BGG-Beschwerde gegen Rückweisungsentscheide

Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zum nicht wieder gutzumachenden Nachteil im Zusammenhang mit Rückweisungsentscheiden der Berufungsinstanz an das Sachgericht (BGer 6B_1010/2021 vom 10.01.2022). Hier die Zusammenfassung:

Zusammenfassend ergibt sich, dass gegen gestützt auf Art. 409 StPO ergangene Rückweisungsbeschlüsse das Rechtsmittel der Beschwerde gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a. BGG nicht zur Verfügung steht, es sei denn, die beschwerdeführende Partei rügt mit hinreichender Begründung eine Rechtsverweigerung im Sinne der Erwägungen hiervor (E. 2.5).