BGG-Beschwerde gegen Rückweisungsentscheide
Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zum nicht wieder gutzumachenden Nachteil im Zusammenhang mit Rückweisungsentscheiden der Berufungsinstanz an das Sachgericht (BGer 6B_1010/2021 vom 10.01.2022). Hier die Zusammenfassung:
Zusammenfassend ergibt sich, dass gegen gestützt auf Art. 409 StPO ergangene Rückweisungsbeschlüsse das Rechtsmittel der Beschwerde gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a. BGG nicht zur Verfügung steht, es sei denn, die beschwerdeführende Partei rügt mit hinreichender Begründung eine Rechtsverweigerung im Sinne der Erwägungen hiervor (E. 2.5).
…man könnte auch sagen „verkompliziert“…
Das ist unglaublich kompliziert geschrieben. Die sehr vielen Schachtelsätze bereiten Kopfweh beim Lesen…
@Just-Studentin: daran müssen Sie sich wohl als angehende Juristin gewöhnen….Sie werden noch tausende solche Sätze in Ihrer Karriere zu Gesicht bekommen…..LOL….
Die Schweizerischen Texte sind noch sehr einfach gehalten und nach gewisser Wiederholung gut verständlich. Ich empfinde Bundesdeutsche und dann Urteile aus dem deutschsprachigen Teil von Belgien als sehr große Herausforderung.
Ich empfehle Ihnen die Datenbank des Schweizerischen Bundesgerichts wöchentlich (Neuigkeiten) durchzulesen und versuchen zu verstehen.