Blick-Reporter aus dem Gerichtssaal gewiesen
Der Tages-Anzeiger berichtet darüber, dass ein Blick-Journalist einer Gerichtsverhandlung nicht beiwohnen durfte, weil er keine Garantie dafür abgeben wollte (oder konnte), dass keine Bilder von Prozessparteien veröffentlicht würden.
Der Fall ist geeignet, längst fällige Diskussionen etwa über Gerichtsberichterstattung neu zu lancieren. Neu gedacht muss im Medienzeitalter endlich auch wieder einmal die Frage der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung, die ja eigentlich die Beschuldigten schützen sollte, ihnen aber in der Regel mehr Schaden zufügt als das Urteil selbst.