Blocher zum "Anwalt der ersten Stunde"
Bundesrat Blocher hat sich heute im Ständerat gemäss NZZ für den “Anwalt der ersten Stunde” erfolgreich eingesetzt:
Blocher wies zudem darauf hin, dass im Kanton Solothurn, der diese Regelung bereits seit Jahren kennt, nach anfänglicher Skepsis von Seiten der Polizei heute niemand mehr darauf verzichten wolle. Denn mit der Anwesenheit eines Anwalts könne beispielsweise auch späteren Unterstellungen der Wind aus den Segeln genommen werden, dass der Beschuldigte bei der Einvernahme unter Druck gesetzt worden sei.
Eine Zusammenfassung der heutigen Debatte findet sich im Tagesanzeiger, der aus Sicht der Verteidigung allerdings auch schlechte Neuigkeiten verbreitet (Ausbau der polizeilichen Befugnisse bei der bewilligungsfreien Observation, weitere Lockerung des ehemals absolut geltenden Anwaltsgehimnisses!).