Bloss peinlich oder strafbar?
Während die eidg. Räte zurzeit an den gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von sog. Trojanern in der Strafverfolgung arbeiten, ist es längst kein Geheimnis mehr, dass sie trotz fehlender gesetzlicher Grundlage längst eingesetzt werden, im Kanton Zürich seit 2011 angeblich in “kleiner einstelliger Zahl”.
Das Obergericht des Kantons Zürich wird wie folgt zitiert (Tages-Anzeiger):
2013 habe die Staatsanwaltschaft in zwei Verfahren von «schwerster Betäubungsmittelkriminalität und Geldwäscherei» die Überwachung verschlüsselter Internetkommunikation durch eine spezielle Software angeordnet. Das Zwangsmassnahmengericht habe, wie es die Strafprozessordnung verlangt, die angeordnete Massnahme genehmigt. Wie Lukas Huber, Sprecher des Obergerichts sagt, habe das Zwangsmassnahmengericht seit 2011 «eine kleine einstellige Zahl» von Trojanereinsätzen bewilligt. Bekannt ist zudem, dass 2008 ein Staatstrojaner eingesetzt wurde, um die Linksaktivistin Andrea Stauffacher zu überwachen.
Die Strafverfolger sichern sich natürlich ab, indem sie ungesetzliche Überwachungsmassnahmen durch Richter bewilligen oder genehmigen lassen. Damit ist ja eigentlich alles in Ordnung.
Mehr zur allgemeinen Problematik des Einsatzes von Trojanern und zum Hackerangriff auf die Lieferanten der Kantonspolizei Zürich finden sich bei inside-it.ch.
Was heisst schon ungesetzlich? Es gibt ja schliesslich noch die Polizeigeneralklausel! Oder wie hiess die noch gleich?
“Peinlich” scheint mir ein zu schwacher Begriff für ein ungesetzliches Vorgehen – aber bei “strafbar” frage ich mich, ob man das Polizisten und Staatsanwältinnen überhaupt vorwerfen darf, ohne sich selber dem Risiko der Strafverfolgung auszusetzen.
Zu beachten ist allerdings schon, dass auch die Veröffentlichung/Verbreitung von wahren Tatsachen strafbar sein kann. Das gilt nicht nur gegenüber Polizisten und Staatsanwälten, sondern gegenüber jedermann. Wahrheit schützt vor Strafe nicht.