Braindrain bei der Bundesanwaltschaft?

Die öffentliche Demontage des Bundesanwalts, der bis vor Kurzem noch der Liebling der Medien war, findet seine Fortsetzung.

Heute schreibt die Solothurner Zeitung über die Kündigung eines Mitarbeiters X., der als Geldwäscherei-Hirn gelten soll. Die Kündigung, die der Presse offenbar zugespielt wurde, enthält aber Ausführungen, die das Hirn eher disqualifizieren:

X. stellt fest, dass Staatsanwälte schon heute massiv weniger verdienen als die oft «horrende Stundenansätze» verrechnenden Verteidiger. Das gehe für ihn so lange in Ordnung, als er «Gewissheit habe, mit Gleichgesinnten auf der ‹richtigen Seite› für die ‹richtige Sache› zu kämpfen», so X.. Dazu gehöre aber auch ein «Mindestmass an Anerkennung und Wertschätzung meiner Tätigkeiten durch Vorgesetzte und Geschäftsleitung».

Weiter behauptet X. dass die Verteidiger ihre fachliche Überlegenheit ausbauen, wofür die Leitung der BA verantwortlich sei:

Insgesamt führe das Vorgehen der Behördenspitze zu «wachsendem Ungleichgewicht zwischen der Fach- und Sachkompetenz von Strafverfolgern und Strafverteidigern», warnt X.

Interessanter Zusammenhang.