Brian bleibt in Haft
Das Trauerspiel um die prozessuale Haft von Brian setzt sich fort. Das Bundesgericht weist seine Beschwerde ab (BGer 1B_22/2023 vom 13.02.2023, Dreierbesetzung, Medienmitteilung). In der Sache geht es um angebliche Straftaten, welche Brian in Haft begangen haben soll, wo er nun trotz Wiederholungsgefahr bleibt.
Die dafür nötige negative Prognose stützt sich auf eine vor vier Jahren erstellte Risikoeinschätzung. Dass das kaum halten kann, haben Vorinstanz und Bundesgericht zumindest indirekt angesprochen und die Staatsanwaltschaft angewiesen, die Prognose zeitnah zu aktualisieren; dies im Hinblick auf allfällige weitere Haftprüfungen:
Die Vorinstanz stützt ihre Erwägungen unter anderem auf die deutlich ungünstig ausgefallene Gefährlichkeitsprognose vom 13. Februar 2019 des forensischen Gutachters. Wie sie zutreffend festhält, muss die unterdessen bereits vier Jahre zurückliegende medizinisch-psychiatrische Risikoeinschätzung – im Hinblick auf allfällige weitere Haftprüfungen – zeitnah aktualisiert werden. Das Obergericht hat die Staatsanwaltschaft in diesem Sinne zu Recht angewiesen, im Hinblick auf allfällige neue Haftprüfungen unverzüglich entsprechende Abklärungen zu treffen (E. 2.8).
Unter Beachtung dieser richterlichen Anweisung wird die Staatsanwaltschaft die nächsten paar Haftverlängerungen bestimmt erhalten und Brian kann eine Entlassung in absehbarer Zeit vergessen. Helfen könnte ihm nur eine neue Risikoeinschätzung. Vom Recht hat er kaum etwas zu erwarten.
Der Staat darf einen Foltern, wird dafür sogar X-Fach gerügt und wenn sich der Betroffene gegen diese staatliche Folter wehrt sind es Straftaten, während dem der Rechtswidrige Staat und seine Helfers Helfer völlig folgenlos davonkommen.
Hier steht Folter vs versuchte Körperverletzung, wobei die Verteidigung ja geltend macht es wären höchsten Drohungen….
Was ist den die adäquate Verhaltensweise wenn man Folter erfährt ?
Haft = Folter ???
Isolationshaft ab 15 Tage = Folter was i.C. Ja mehr als erfüllt war…
Folter.. ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Schmerz, Angst, massive Erniedrigung), um Aussagen zu erpressen, den Willen des Folteropfers zu brechen oder das Opfer zu erniedrigen.
Was diesen Mann betrifft, er erfährt hier.. wie man in der Weimarer Republik sagte “Schutzhaft” . Die Nazis haben das dann noch pervertiert. Brian bleibt in Haft, eine Art Schutzhaft..
Sinn und Zweck ist es m.E. das dieser Mann nicht mehr auf Schweizer Strassen gelassen wird. Man versucht das “Recht” so zu biegen. Eigentlich hätte man gern auch in der Schweiz die “Schutzhaft”. Zu mindestens in den Köpfen dieser Spruchkörper..