BÜPF: teuer, nutzlos (und verfassungswidrig)

Wozu die Schweiz Gesetze wie das zu revidierende BÜPF braucht, deren Inhalt in der EU wenigstens teilweise bereits als verfassungswidrig qualifiziert wurden (vgl. verb. Rs. C-293/12 und C-594/12; s. meine früheren Beiträge), erklärte gestern im Nationalrat ein Strafrechtsprofessor:

Wenn ich also als Strafrechtsprofessor nicht unbescholtene Studierende unterrichten, sondern ein Seminar für Kriminelle machen würde, dann wäre das für mich ein ganz zentraler Themenblock: ihnen zu erklären, wie sie untereinander kommunizieren können, ohne dass die Strafverfolgungsbehörde sie überwachen kann. Das ist ein Missstand, bei dem wir unbedingt Abhilfe schaffen müssen. Deshalb sind wir heute hier und beraten über dieses Gesetz.

Wo genau liegt nun der Missstand? Dass das Seminar nach Inkrafttreten der BÜPF-Revision inhaltlos würde oder vielleicht eher, dass es ganz leicht angepasst werden müsste?

Egal, es geht ja nur um die repressive Strafverfolgung und dabei sowieso nur um die schwersten Verbrechen überhaupt. Der (in den Räten bestimmt noch zu erweiternde) Straftatenkatalog (nur StGB) lautet gemäss Vorschlag des Bundesrats ja bescheiden:

Artikel 111–113; 115; 118 Ziffer 2; 122; 124; 127; 129; 135; 138–140; 143; 144 Absatz 3; 144bis Ziffer 1 Absatz 2 und Ziffer 2 Absatz 2; 146–148; 156; 157 Ziffer 2; 158 Ziffer 1 Absatz 3 und Ziffer 2; 160; 161; 163 Ziffer 1; 180; 181–185; 187; 188 Ziffer 1; 189–191; 192 Absatz 1; 195; 197; 220; 221 Absätze 1 und 2; 223 Ziffer 1; 224 Absatz 1; 226; 227 Ziffer 1 Absatz 1; 228 Ziffer 1 Absatz 1; 230bis; 231 Ziffer 1; 232 Ziffer 1; 233 Ziffer 1; 234 Absatz 1; 237 Ziffer 1; 238 Absatz 1; 240 Absatz 1; 242; 244; 251 Ziffer 1; 258; 259 Absatz 1; 260bis–260quinquies; 261bis; 264–267; 271; 272 Ziffer 2; 273; 274 Ziffer 1 Absatz 2; 285; 301; 303 Ziffer 1; 305; 305bis Ziffer 2; 310; 312; 314; 317 Ziffer 1; 319; 322ter, 322quater und 322septies.

Es wird gemunkelt, dass sich selbst Freisinnige über den Tisch ziehen liessen und sich für die BÜPF-Revision eingesetzt haben.