Bundesanwalt vs. Bundesstrafgericht

Entweder ist unser aller Bundesanwalt überheblich, ungeschickt oder einfach amtsmüde (vgl auch einen früheren Beitrag). Das sind meine möglichen Erklärungsversuche für seine Äusserungen, die er gemäss NZZ am Sonntag (kostenpflichtig) gegenüber einer nationalrätlichen Subkommission gemacht hat. Hier die Highlights aus dem Artikel:

«Das Bundesstrafgericht ist meines Erachtens einfach überfordert», sagte der Bundesanwalt gemäss dem Protokoll der Sitzung vom 9. September 2008. «Wir stellen fest, dass das Gericht nicht die Qualität hat, die es haben sollte.» Es herrsche, so Beyeler, Disziplinlosigkeit, die Bundesstrafrichter hätten zu wenig Erfahrung und würden diese zulasten der Bundesanwaltschaft sammeln. Und: «Der Präsident ist einfach mit der Verfahrensführung überfordert.» Beyeler führte als Beispiel für seine Kritik unter anderem ein sogenanntes Entsiegelungs-Verfahren in einem Wirtschaftsfall an, das achtzehn Monate gedauert habe. 

Auch das Eidg. Untersuchungsrichteramt kriegt sein Fett weg:

Dessen Führung habe keine Ziele mehr, warte einfach ab und zögere bei der Neubesetzung frei gewordener Stellen. «Das Untersuchungsrichteramt hat den Schwung verloren».

Und zum abtretenden Chef der Bundeskriminalpolizei:

«Aus meiner Optik hat der Chef der Bundeskriminalpolizei die Geschäfte nicht im Griff, er versteht nichts von moderner Grosskriminalität und behindert dadurch sogar seine Leute.» 

Der Rundumschlag soll selbstverständlich nicht etwa der Ablenkung von eigenen Defiziten dienen, denn

«Die Bundesanwaltschaft selbst ist auf Kurs.»

Wie weiter? Ich nehme an mit einer Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft wegen Veröffentlichungen aus dem Sitzungsprotokoll.