Bundesanwalt will Ausländer
Gemäss Tagesanzeiger wird der Bundesanwalt seine neuen Kompetenzen, die er am 01.01.2011 haben wird, am 01.01.2011 ausloten, indem er drei Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft ohne Bürgerrecht zu Staatsanwälten des Bundes befördern will. Bisher (bis 31.12.2010) galt ein schweizerisches Bürgerrecht als Anstellungsvoraussetzung. Zu Recht oder zu Unrecht – der politische Protest wird laut ausfallen.
Meine Meinung als Staatsbürger: Heikle Sache.
Meine Meinung als Mann von der Strasse: unmöglich.
Meine Meinung als Verteidiger: völlig egal, solange sie fachlich nicht schlechter als ihre CH-Kollegen sind.