Bundesanwaltschaft als Zensurbehörde

Die Bundesanwaltschaft führt ein Strafverfahren gegen ein Vorstandsmitglied des IZRS. Gegenstand ist ein online über YouTube zugängliches Video mit einem “Propaganda-Interview.” Die BA hat gemäss Tages-Anzeiger verlangt, dass das Video gelöscht wird und hat dann mit Unverständnis darauf reagiert, dass lediglich eine Altersbeschränkung aufgeschaltet wurde.

Sie hat sogar den Rechtsstaat und die Verhältnismässigkeit bemüht, die nach Eröffnung eines Verfahrens kein Thema mehr sei:

[Die BA erwarte], dass Provider, egal ob Google oder andere, ihre Mitverantwortung wahr nehmen «und ihren Beitrag gegen die Propaganda leisten». Unbestrittenermassen brauche es eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und den Interessen der Strafverfolgungsbehörden, sagte Marty weiter. Aber nach der Einleitung eines Strafverfahrens in der Schweiz als einem Rechtsstaat sei die Verhältnismässigkeit kein Thema mehr.

Muss man Islamist sein, um die Reaktion der BA abwegig zu finden?