Bundesanwaltschaft bittet um Hilfe
Einer Medienmitteilung der Bundesanwaltschaft ist zu entnehmen, dass “im Zusammenhang mit
Aufhorchen lässt der Schluss der Medienmitteilung:
Notiz an die Redaktionen:
Die bisher in diesem gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren vorliegenden Erkenntnisse lassen den Schluss zu, dass eine Ausweitung des Falls im Bereich des Möglichen liegt. Die Strafverfolgungsbehörden haben aus diesem Grund beim Bundesamt für Polizei eine spezielle Nummer eingerichtet.
Unter Tel. +41 (0)31 325 03 63 werden sachdienliche Mitteilungen, die zu den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden beitragen könnten, entgegengenommen. Diese Nummer ist ausschliesslich für sachdienliche Hinweise im genannten Verfahren zu benützen.
Anfragen von Medienschaffenden sind an die Nummer +41 (0)31 324 32 40 zu richten.