Bundesanwaltschaft gerügt

Im Entscheid BB.2005.4 vom 27. April 2005 beanstandet die Beschwerdekammer des Bundesstrafgericht das Verhalten der Bundesanwaltschaft im Verfahren gegen angebliche Financiers von Al-Qaida. Erfolgreich gerügt wurden die Verletzung der Informationspflichten sowie die Verletzung des Beschleunigungsgebots.

Das Urteil steht im krassen Widerspruch zu den vollmundigen und teilweise offensichtlich falschen Ankündigungen in der Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 24. Juni 2004 unter dem Titel “Die Bundesanwaltschaft schliesst die mit der Bundeskriminalpolizei geführten Terrorermittlungen ab und zieht vorläufige Bilanz.”